Ilona Lebsuch-Ashkan M.A.
Zu meinen Übersetzungsdiensten gehört selbstverständlich die beeidigte oder beglaubigte Übersetzung für Polnisch-Deutsch und Deutsch-Polnisch. Die beglaubigte Übersetzung wird benötigt, um nachzuweisen, dass der Inhalt der Übersetzung dem des Ausgangstextes entspricht und wird meist bei rechtlich relevanten Dokumenten angefordert. Dank meinem Serviceangebot für beeidigte Übersetzungen erhalten Sie die vereidigte Übersetzung ihrer Dokumente auf schnellstem Weg. Mein Angebot umfasst beglaubigte Übersetzungen von polnischen Texten jeglicher Art. In der Regel werden Dokumente beglaubigt, die einen notariellen, gerichtlichen (z.B. Gerichtsurteile) oder amtlichen (z.B. Dokumente vom Einwohnermeldeamt oder Heiratsurkunden und Führungszeugnisse) Charakter haben.
Für Dokumente, die nicht beglaubigt werden müssen, biete ich ebenfalls Übersetzungsdienste an.
Mein Angebot gilt bundesweit sowohl für Privatkunde, Firmenkunden und Juristen – gerne übernehme ich auch Kleinaufträge für Sie. Der Versand von Originalen ist übrigens nicht immer erforderlich – oft genügt ein Fax oder eine E-Mail. Die Abwicklung ohne Wartezeiten, unkompliziert und kundenfreundlich, und meine Preise sind fair und transparent gestaltet – ohne verseckte Kosten. Die Zahlung können Sie nach Erhalt der Unterlagen bequem per Banküberweisung vornehmen – eine Rechnung erhalten Sie mit Ihren übersetzten Unterlagen. Ihre Dokumente behandle ich selbstverständlich absolut vertraulich, denn als gerichtlich vereidigte Übersetzerin der polnischen Sprache bin ich zu Verschwiegenheit und Diskretion verpflichtet.
Was bedeutet beeidigter/vereidigter Übersetzer: das ist in Deutschland eine gebräuchliche Bezeichnung eines gerichtlich zugelassenen Übersetzers, der amtlich gültige (beglaubigte) Übersetzungen anfertigt. Die offiziellen amtlichen Bezeichnungen eines beeidigten Übersetzers lauten: allgemein ermächtigter Übersetzer, allgemein beeidigter Übersetzer, oder öffentlich bestellter Übersetzer.
Was bedeutet eine beglaubigte Übersetzung: das ist eine gebräuchliche Bezeichnung einer von diesem oben genannten Übersetzer angefertigten und für amtliche und juristische Zwecke bescheinigten / bestätigten Übersetzungen.
Sie benötigen eine Übersetzung anderer Unterlagen? Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon, E-Mail oder Telefax. Ich stehe Ihnen jederzeit für eine ausführliche kostenlose und Beratung zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihren Auftrag, der zeitnah ausgeführt wird.
"Frau Lebsuch-Ashkan ist eine sehr gute Übersetzerin für die polnische Sprache. Ihre hervorragenden sprachlichen Kompetenzen sowie Ihr Erscheinungsbild, haben dazu beigetragen, dass unsere Zusammenarbeit nicht nur das Übersetzen, sondern auch das Dolmetschen bezüglich der privaten als auch der geschäftlichen Korrespondenz umfasst und dass diese schon seit einigen Jahren besteht. Vor allem möchte ich betonen, dass Frau Lebsuch-Ashkan die Aufträge zügig bearbeitet und dass sie die vereinbarten Termine stets einhält. Sie arbeitet professionell und verfügt über sehr gute Kenntnisse komplizierter Fachterminologien. Ich kann Frau Lebsuch-Ashkan mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen."
Roman Bilik
geboren 1980 in Olesno Śląskie (Polen)
2000 - 2005: Studium an der Universität Bielefeld in folgenden Fächern:
- Rechtswissenschaften
- Deutsch als Fremdsprache
- Osteuropäische Studien
- Europa Intensiv
Abschlüsse: Magister Artium
- durch die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf geprüfte Übersetzerin für Deutsch und Polnisch
- durch die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin für Deutsch Polnisch
- durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Hamm ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache